Montag, 4. April 2011

Volksinitiative Schule in Freiheit schreibt Abgeordnete an

Am kommenden Donnerstag befasst sich der Bildungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wieder mit der Volksinitiative Schule in Freiheit. Am Ende wird eine Beschlussempfehlung an das Abgeordnetenhaus stehen. Im Vorfeld haben die Vertrauenspersonen der Initiative alle Ausschuss-Mitglieder angeschrieben. Hier der Brief im Wortlaut:


"Sehr geehrte/r Herr/Frau ...,
 
die Anhörung der Volksinitiative "Schule in Freiheit" im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie war für uns ein großes Ereignis. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mitwirkung. In Anknüpfung an unsere Diskussion haben wir versucht, wichtige aufgetauchte Fragen in kompakter Form und mit neuen Fakten versehen zu beantworten, das Ergebnis finden Sie als
Argumentationspapier anbei.
 
Nun hoffen wir auf eine positive Aufnahme der drei Grundsätze unserer Volksinitiative im Plenum des Abgeordnetenhauses (
Pädagogische Freiheit, Gleichberechtigte Finanzierung und Selbständige Organisation). Natürlich besteht auch die Möglichkeit, daß nur einer oder zwei dieser Grundsätze eine solche Aufnahme finden.
 
Wir sind uns dessen bewußt, dass diese Grundsätze nicht sofort eins zu eins umgesetzt werden können. Solche Entwicklungen vollziehen sich immer in vielen Schritten. Allerdings sind wir davon überzeugt, daß es jetzt bereits Schritte gibt, die reif sind für eine Umsetzung, die also bei gutem Willen schon bald Realität sein können. Wir möchten Ihnen nur drei Beispiele nennen:
 
- Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft von den Personalkosten auf die Gesamtkosten vergleichbarer staatlicher Schulen(Vollkostenmodell) und Erhöhung des Prozentsatzes von den jetzigen geschätzten 65% auf 80 %. (Zum Vergleich: Hamburg erreicht im Jahre 2011 bereits 85% der Vollkosten vergleichbarer staatlicher Bildungseinrichtungen)
 
- Abschaffung oder Verkürzung der finanziellen Wartefrist für neugegründete Schulen in freier Trägerschaft. (Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern steht das Land Berlin mit seiner Regelung der Wartefrist am schlechtesten da. Es gibt Bundesländer, in denen es überhaupt keine Wartefrist gibt, andere Länder erstatten einen Teil der entgangenen Finanzierung nach Ablauf der Wartefrist).
 
- Staatliche Schulen, die pädagogisch oder organisatorisch eigenständiger arbeiten wollen, erhalten dafür erleichterte Möglichkeiten in der Form des Schulversuchs (gemäß § 18, Abs. 1 Berliner Schulgesetz) und danach durch Anerkennung als Schule besonderer pädagogischer Prägung (gemäß § 18, Abs. 2 Berliner Schulgesetz). Die Genehmigungen dafür werden in Zukunft großzügig und unbürokratisch erteilt und die Schulen in ihrem Umwandlungsprozess unterstützt. Auch ist ein Rechtsanspruch für die Schulen auf Durchführung eines Schulversuchs denkbar, § 18 müsste entsprechend umformuliert werden.
 
Für Ihre Rückfragen und weiteren Austausch stehen wir natürlich gerne zur Verfügung."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen